Collien Fernandes beim Reporter:innenworkshop
19. August 2026
Wie wir über ein Ereignis schreiben, ohne dabei gewesen zu sein
6. Oktober 2026
Collien Fernandes beim Reporter:innenworkshop
19. August 2026
Wie wir über ein Ereignis schreiben, ohne dabei gewesen zu sein
6. Oktober 2026Wie über einen Verbotsantrag gegen die AfD berichten?
Cordt Schnibben
Leiter Reporterfabrik
Guten Morgen aus Hamburg!
Immer noch im Sachsen-Anhalt-Kater? Immer noch schockiert darüber, dass eine als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte Partei kurz davor ist, eine Landesregierung zu stellen? Oder davon überzeugt, dass die AfD an ihren bizarren Wahlversprechen scheitern wird? Seit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist die Frage zurück, diesmal nicht als akademische Übung für Verfassungsrechtler, die auch am Wochenende gern Fußnoten sortieren: Soll ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden?
Friedrich Merz äußert sich skeptisch zu einem Verbotsverfahren, Hendrik Wüst drängt auf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur verfassungsrechtlichen Prüfung, also eine politische Prüfung? Rechtlich bleibt maßgeblich: Über ein Parteiverbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht; Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung können den Antrag stellen; aber für eine für die Partei nachteilige Entscheidung braucht es im Senat eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Die einen sagen: Eine Partei, die die demokratische Ordnung angreift, darf sich nicht hinter ihrer Größe verstecken. Die anderen warnen: Ein Verbotsverfahren gegen eine so starke Partei kann politisch wie juristisch scheitern und der AfD am Ende helfen. Für Journalistinnen und Journalisten ist das ein schwieriges Thema. Es ist juristisch kompliziert, politisch aufgeladen und rhetorisch vermint. Wer zu knapp berichtet, landet bei Schlagworten. Wer zu sehr ins Verfassungsrecht abtaucht, verliert sein Publikum nach dem zweiten Absatz, manchmal auch nach dem ersten, je nach Tagesform der Menschheit.
Der Online-Workshop „Wie über einen Verbotsantrag gegen die AfD berichten“ setzt genau dort an. Marie Bröckling ordnet ein, wie Journalistinnen und Journalisten über Parteiverbote berichten können: sachlich, verständlich, historisch informiert und ohne sich von der Tagesaufregung treiben zu lassen. Ihr Ausgangssatz lautet: „Wir reden seit Beginn der BRD in Wellen immer über ein Parteiverbot.“
Die Bundesrepublik kennt Parteiverbote seit ihren frühen Jahren. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei verboten, eine nationalsozialistische Partei. 1956 folgte die KPD. Später scheiterte das NPD-Verbotsverfahren, weil das Bundesverfassungsgericht zwar verfassungsfeindliche Ziele erkannte, aber keine ausreichende Möglichkeit sah, dass die Partei diese Ziele auch durchsetzen könnte.
Diese Geschichte zeigt: Ein Parteiverbot ist kein politischer Notausgang für schlechte Wahlergebnisse. Es ist ein scharfes Instrument der wehrhaften Demokratie. Im Workshop geht es deshalb zunächst um die juristischen Grundlagen. Kann man Parteien in Deutschland überhaupt verbieten? Ja. Aber nicht, weil man ihre Positionen abstoßend findet. Entscheidend ist, ob eine Partei nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Das klingt sperrig, und das ist es auch. Demokratie schützt auch Positionen, die vielen unerträglich erscheinen. Sie schützt Opposition. Sie schützt radikale Kritik. Sie schützt sogar politische Dummheit, was man ihr hoch anrechnen muss, weil sie davon täglich reichlich bekommt. Die Grenze verläuft dort, wo eine Partei die Grundordnung selbst angreift: Menschenwürde, Demokratieprinzip, Rechtsstaat.
Marie Bröckling zeigt im Workshop, welche Fragen Journalistinnen und Journalisten stellen müssen: Wer darf ein Verbotsverfahren beantragen? Wer entscheidet? Wie lange dauert so etwas? Welche Beweise zählen? Was folgt aus einer Einstufung durch den Verfassungsschutz? Und warum führt eine solche Einstufung nicht automatisch zu einem Parteiverbot?
Wichtig ist auch: Ein Verbotsverfahren ist kein Strafprozess gegen einzelne Politiker. Es richtet sich gegen die Partei als Organisation. Das macht die Sache journalistisch anspruchsvoll. Einzelne extreme Äußerungen können Hinweise sein. Sie ersetzen aber nicht die Prüfung, ob die Partei als Ganze verfassungswidrige Ziele verfolgt und aktiv darauf hinarbeitet.
Der Fall AfD ist besonders, weil hier Verfassungsschutz, Parteipolitik und öffentliche Debatte ineinandergreifen. Bei rechtsextremistischen Bestrebungen muss der Inlandsgeheimdienst politische Werturteile abgeben. Das ist heikel. Journalismus muss deshalb genau unterscheiden: Was ist nachrichtendienstliche Einschätzung? Was ist gerichtsfest? Was ist politische Forderung? Was ist Meinung?
In der Debatte stehen sich zwei Linien gegenüber.
Die Pro-Position sagt: Die Größe einer Partei darf kein Freibrief sein. Wenn eine Partei demokratische Rechte, Menschenwürde oder die Rechte von Minderheiten angreift, muss der Staat handeln. Parteien erhalten staatliche Mittel, sie nutzen parlamentarische Rechte, sie wirken an politischer Willensbildung mit. Wer diese Ordnung zerstören will, soll nicht dauerhaft von ihr profitieren. Prävention ist der Kern dieses Arguments. Wenn eine Partei erst an der Macht ist, kann ein Eingreifen zu spät kommen.
Die Contra-Position sagt: Demokratie wird vor allem politisch verteidigt, nicht durch Organisationsverbote. Eine Partei darf als Opposition radikale Ziele vertreten, solange sie friedlich und legal agiert. Ein Verbotsverfahren gegen eine Partei mit Millionen Wählern kann demokratische Legitimationsprobleme erzeugen. Es könnte Jahre dauern, die AfD als Opfer inszenieren und die politische Auseinandersetzung ersetzen, die eigentlich geführt werden müsste. Der Rechtswissenschaftler Horst Meier bezweifelt deshalb, dass die AfD komplett verboten wird. Denkbarer erscheinen ihm eher Verfahren gegen einzelne Landesverbände oder Jugendorganisationen.
Gerade nach Sachsen-Anhalt wird diese Spannung sichtbar. Je stärker die AfD wird, desto dringlicher erscheint manchen ein Verbot. Zugleich wächst mit ihrer Stärke das politische Risiko eines solchen Verfahrens. Das ist die bittere Pointe: Wer früh handelt, muss erklären, warum die Gefahr schon groß genug ist. Wer spät handelt, muss erklären, warum er so lange gewartet hat.
Der Workshop fragt deshalb nicht nur: Was steht im Grundgesetz? Er fragt auch: Wie erzählt man diese Debatte journalistisch, ohne sie zu verengen?
Marie Bröckling zeigt dafür Recherchewege. Statt nur auf Provokationen, Talkshow-Sätze oder neue Forderungen zu reagieren, können Journalistinnen und Journalisten eigene Fragen entwickeln. Welche Rolle spielen Landesverbände? Welche Äußerungen tauchen immer wieder auf? Welche Netzwerke, Vereine, Vorfeldorganisationen und Jugendstrukturen sind relevant? Was lässt sich quantifizieren, statt nur behaupten? Welche Annahmen über die Partei lassen sich prüfen? Welche Szenarien ergeben sich, wenn ein Verbot beantragt, abgelehnt oder teilweise ausgesprochen würde?
Das sind keine akademischen Übungen. Sie entscheiden darüber, ob Berichterstattung aufklärt oder bloß die nächste Empörungsrunde bedient.
Ein guter Text über ein mögliches AfD-Verbot muss mehrere Dinge gleichzeitig leisten. Er muss das Verfahren erklären, ohne in Juristendeutsch zu ertrinken. Er muss die politischen Interessen der Akteure sichtbar machen. Er muss die Rechte der Partei ernst nehmen, auch wenn ihre Gegner sie für gefährlich halten. Er muss die Perspektive derjenigen zeigen, die durch rechtsextreme Politik bedroht, eingeschüchtert oder ausgeschlossen werden. Und er muss aushalten, dass es auf viele Fragen keine einfache Antwort gibt.
Klar muss sein: Über ein Parteiverbot zu berichten heißt nicht, das Verbot zu fordern. Es heißt auch nicht, es kleinzureden. Es heißt: genau hinsehen, sauber trennen, historische Erfahrung kennen und politische Reflexe nicht für Erkenntnis halten. Schon gar nicht nach einer Wahl, in der alle Beteiligten plötzlich sehr laut werden und manche vermutlich zum ersten Mal seit Jahren Artikel 21 vollständig gelesen haben.
